Donnerstag, 4. März 2010

Gefährliche Schleichwerbung? Marcus Anhäuser und ein seltsamer Artikel bei SPIEGEL ONLINE

Ist es mit den ethischen Maßstäben eines Journalisten vereinbar, wenn er in einem bei SPIEGEL ONLINE publizierten Artikel versteckt für ein Internetportal wirbt, dessen Herausgebern er nahesteht? Ist es mit den ethischen Maßstäben eines Journalisten vereinbar, wenn die versteckt beworbene Internetseite im Grenzbereich zur Internet-Kriminalität arbeitet? Marcus Anhäuser, um den es hier geht, hätte diese Fragen klären können ... ist einer Diskussion jedoch ausgewichen.


Hat der Wissenschaftsjournalist Marcus Anhäuser, Herausgeber des Weblogs Plazeboalarm bei ScienceBlogs, mit seinem Hinweis auf Esowatch.com als kleine „Gefälligkeit“ für Freunde geworben? Und hat er damit gegen Ziffer 1, 6 und 7 des Pressekodex verstoßen? Diese Sichtweise vertritt GWUP.WATCH - und hat sie an folgender Stelle durch Fakten begründet. Oder gibt es Argumente, welche gegen diese Sichtweise sprechen?