Samstag, 23. März 2013

Schmutzige Details: Markus Grill (SPIEGEL), GWUP, Psiram und Prof. Wolfgang Stock

Das Watchblog Faktencheck "Markus Grill" hat auf ein sehr unappetitliches Detail hingewiesen, welches die Berichterstattung von Spiegel und Spiegel Online über Prof. Wolfgang Stock und Wiki-Watch betrifft. Der von Markus Grill in drei Beiträgen vermittelte Eindruck, der frühere geschäftsführende Redakteur der Welt am Sonntag habe möglicherweise im großen Stile Pharma-PR bei Wikipedia betrieben, ist inzwischen zuverlässig widerlegt. Delikat ist nun, dass Markus Grill bei Twitter eine Kurznachricht des Vereins GWUP, einer Organisation streng dogmatischer atheistischer Fundamentalisten, retweetet hat. Aktivisten aus dem Umfeld der GWUP sind nämlich in nicht unerhebliche Internet-Straftaten verwickelt, die auch Prof. Wolfgang Stock und den widerlegten Vorwurf der Pharma-PR bei Wikipedia betreffen.
Der vom "Skeptiker"-Verein GWUP aktiv promotete anonyme Internetpranger Psriam verbreitet illegal einen FAZ-Artikel mit gerichtlich geklärten, rufschädigenden falschen Tatsachenbehauptungen.

Ein FAZ-Artikel und eine einstweilige Verfügung mit hohem Streitwert
Der freie Journalist Jörg Wittkewitz hatte 2011 den Beitrag „Hier prüft der Bürger das Insulin noch persönlich“ verfasst, in dem es um Prof. Wolfgang Stock und das Projekt Wiki-Watch geht und den die FAZ bereits einen Tag nach Veröffentlichung dauerhaft aus dem Netz genommen hat. In einem anschließenden Rechtsstreit konnte Prof. Wolfgang Stock später eine zweistellige Zahl an Tatsachenbehauptungen erfolgreich anfechten. Zu den Ergebnissen seines Rechtsstreits hat Prof. Stock eine Webseite erstellt. Hier befinden sich auch eine Unterlassungs- und zwei Abschlusserklärungen von Jörg Wittkewitz und FAZ GmbH

Dass es in diesem Rechtsstreit nicht um Bagatellen ging, das demonstrierte folgender Sachverhalt. Das LG Köln erließ eine einstweilige Verfügung gegen Behauptungen des Artikels „Hier prüft der Staatsbürger das Insulin noch persönlich“ (Jörg Wittkewitz, FAZ vom 02.07.2011) und legte folgenden Streitwert fest: 110.000 EUR (bis zum 01.08.2011), 70.000 EUR (nach dem 01.08.2011). In der Unterlassungserklärung vom 27.09.2011 verpflichteten sich die beiden Unterzeichner, bestimmte Formulierungen und Eindruckserweckungen nicht zu wiederholen und für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung 5.001 EUR zu zahlen.